Corona Vorschriften ab 20.03.2022
Die aktuelle Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie sowie in Beherbergungsbetrieben. Vom 20.03.2022-02.04.2022 gilt das
3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (offizielle Teststation) möglich.
Veranstaltungen
Die Personenhöchstbegrenzung bei Veranstaltungen wird aufgehoben. Der Zutritt erfolgt nach 3G-Regel.
Bei privaten Feiern wird eine vorherige Testung empfohlen, alle anderen Auflagen entfallen (sie müssen also bei einer Teilnehmerzahl >50 nicht mehr „professionell organisiert sein“.) Bitte beachten Sie, dass Feiern in unseren Räumlichkeiten (s.a. Gastronomie) der 3G-Regel unterliegen.
Freizeitangebote, , Saunen und Dampfbäder, Bowling
Zutritt unter 3G-Regel.
Gastronomie
3G -Regel, Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen bleibt bestehen, Abstand von 1,5 m zu Gästen an anderen Tischen bleibt bestehen.
Beherbergungsbetriebe
Zutritt nach 3G-Regel, außer für berufliche Übernachtungen (da gilt keine Zutritts-Regel), Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen.
Noch ein allgemeiner Hinweis zu den Genesenen-Nachweisen:
Für Ungeimpfte gilt: Der Zeitpunkt der Infektion darf nur weniger als drei Monate (90 Tage) zurückliegen. Im Falle einer Corona-Infektion nach einer Impfung gilt der Genesenenstatus volle sechs Monate. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)